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Rechtliche Hinweise

Mit dem Zugriff auf das von Bethmann Bank, einer Marke der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, auf dieser Website (nachfolgend die „Bethmann Bank Website” genannt) zur Verfügung gestellte Material, erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden:

 

Benutzung der Bethmann Bank Website

Sämtliche Elemente auf der Bethmann Bank Website sind urheberrechtlich geschützt und alle Rechte sind vorbehalten. Das Herunterladen oder Ausdrucken von einem oder mehreren Teilbereichen ist gestattet, sofern keine Copyrightvermerke oder andere geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Durch das Herunterladen oder Kopieren der Bethmann Bank Website werden Ihnen keinerlei Rechte im Hinblick auf die Software oder Elemente auf der Bethmann Bank Website übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bereithaltung zum Abruf oder Online-Zugänglichmachung (Übernahme in andere Website) unserer Websites, des Layouts der Websites, ihrer Inhalte (Texte, Bilder, Programme) ganz oder teilweise in veränderter oder unveränderter Form, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bethmann Bank, einer Marke der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, zulässig.

Die auf der Bethmann Bank Website publizierten Informationen stellen weder eine Werbung, Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes noch ein Angebot, eine Beratung, eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Anlagen oder zur Tätigung einer anderen Transaktion dar.

 

Verknüpfte Websites (Links)

Gewisse Links auf der Bethmann Bank Website führen zu Websites Dritter. Die Bethmann Bank, eine Marke der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, hat die mit der Bethmann Bank Website verknüpften Sites nicht überprüft und ist für deren Inhalte oder die auf ihnen angebotenen Produkte, Dienstleistungen und sonstigen Elemente in keiner Weise verantwortlich.

Links auf Unterseiten und Unterverzeichnisse sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bethmann Bank, einer Marke der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, (nachfolgend "Bethmann Bank"), zulässig. Die Einbindung der Websites der Bethmann Bank, in eine Rahmenstruktur (Frames) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bethmann Bank zulässig.

 

Keine Gewähr

Die Benutzung der Website erfolgt auf das eigene Risiko des Nutzers hin. Der Nutzer trägt das Risiko des Verlustes, das sich durch das Herunterladen oder der Benutzung der Website und ihres Inhaltes ergibt. Bethmann Bank, eine Marke der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, (nachfolgend "Bethmann Bank") unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um ihre Informationen von Quellen einzuholen, die sie als zuverlässig erachtet. Bethmann Bank übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der auf dieser Website veröffentlichten Informationen oder Meinungen. Die auf dieser Website veröffentlichten Informationen und Meinungen werden von der Bethmann Bank nur für den persönlichen Gebrauch und zu Informationszwecken bereitgestellt und können jederzeit ohne jede Vorankündigung geändert, beschränkt oder aufgehoben werden. Bethmann Bank ist nicht verpflichtet, die Informationen und Meinungen zu aktualisieren oder auf dem neuesten Stand zu halten. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen und Angaben stellen keine Anlage-, Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung dar und sind nicht als Grundlage für Anlageentscheidungen oder sonstige Entscheidungen zu verstehen. Sie sind gehalten, sich vor einer Anlageentscheidung von einem Fachexperten beraten zu lassen.

 

Rechtserhebliche Beteiligungen

Die Bethmann Bank, eine Marke der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, ist Teil der weltweit agierenden ABN AMRO Gruppe. ABN AMRO, ihre Geschäftseinheiten und/oder ihre Verwaltungsräte, Führungskräfte und Mitarbeiter können Beteiligungen an oder Positionen in den entsprechenden Wertpapieren halten oder gehalten haben oder als Market-Maker für solche Wertpapiere aufgetreten sein. Solche Geschäftseinheiten oder Personen können ferner zu den erwähnten Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhalten oder unterhalten haben, diesen Corporate- Finance- oder andere Dienstleistungen erbringen oder erbracht haben oder im Management dieser Unternehmen mitwirken oder mitgewirkt haben.

 

Anlageperformance

Die vergangene Performance ist nicht zwangsläufig ein Hinweis auf die zukünftige Entwicklung eines Investments. Der Wert einer Anlage kann aufgrund verschiedener Faktoren steigen oder fallen und es besteht deshalb die Möglichkeit, dass Anleger nicht den ursprünglich investierten Betrag zurückerhalten. Aufgrund von Wechselkursschwankungen können sich Anlagewerte vergrößern oder vermindern.

 

Haftungsbeschränkungen

Die Bethmann Bank, eine Marke der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, schließt jede Haftung (inklusive Fahrlässigkeit) für Verluste, direkte, indirekte und/oder Folgeschäden aus, die sich aus der Benutzung, der Konsultation und dem Zugriff auf die Bethmann Bank Website oder aus Links zu Websites Dritter ergeben sollten.

 

Regionale gesetzliche Einschränkungen

Die Bethmann Bank Website ist nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, welche die Publikation oder den Zugang zu dieser Website (aufgrund der Nationalität oder aus anderen Gründen) verbietet. Personen, auf die solche Einschränkungen zutreffen, ist der Zugriff auf die Bethmann Bank Website untersagt. Diese Website ist in erster Linie für Nutzer in Deutschland bestimmt und ausdrücklich nicht für Nutzer in oder mit einem Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika oder für private Nutzer in Großbritannien.

 

Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung .

Einlagensicherungsfonds

  1. Schutzumfang

    Die ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Bank e.V. angeschlossen. Dieser sichert nach Maßgabe seines Statuts und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen bei einer inländischen Haupt- oder Zweigniederlassung bzw. Zweigstelle je Gläubiger maximal bis zur folgenden Höhe (Sicherungsgrenze):
     
    a)
    (i) 5 Mio. Euro für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unabhängig von ihrer Laufzeit und 
    (ii) 50 Mio. Euro für nicht finanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und andere in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannte Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 15 % der Eigenmittel der Bank im Sinne von Artikel 72 CRR geschützt, wobei Ergänzungskapital nur bis zur Höhe von 25 % des Kernkapitals im Sinne von Artikel 25 CRR Berücksichtigung findet. Weitere Einzelheiten zur Berechnung der relevanten Eigenmittel regelt § 6 Absatz 8 Unterabsatz (a) des Statuts des Einlagensicherungsfonds.
     
    b)
    Ab dem 1. Januar 2025: (i) 3 Mio. Euro für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unabhängig von ihrer Laufzeit und (ii) 30 Mio. Euro für nicht finanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannter Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) Satz 2 und 3 geschützt.
     
    c)
    Ab dem 1. Januar 2030: (i) 1 Mio. Euro für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unabhängig von ihrer Laufzeit und (ii) 10 Mio. Euro für nicht finanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannter Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) Satz 2 und 3 geschützt.
     
    d)
    Für Einlagen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gesichert wurden, finden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Sicherungsgrenzen weiterhin Anwendung, bis die Einlage fällig ist, prolongiert wird oder vom Kunden erstmals gekündigt werden kann oder auf eine ausländische Zweigniederlassung oder Zweigstellen übertragen wird. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 begründet oder prolongiert werden, gelten die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den oben genannten Stichtagen.

    Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich ist die Definition in § 6 Absatz 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Der Einlagensicherungsfonds erbringt Entschädigungsleistungen nur, wenn und soweit die Einlagen die Sicherungsgrenze einer etwaigen Heimatland-Einlagensicherung übersteigen. Der Umfang der etwaigen Heimatland-Einlagensicherung kann im Internet auf der Webseite der jeweils zuständigen Sicherungseinrichtung abgefragt werden, deren Adresse auf Verlangen von der Bank mitgeteilt wird.

    Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unternehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörperschaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. Im Fall von Gläubigern nach Buchstaben (a)(ii), (b)(ii) und (c)(ii) werden Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten sowie Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen, Namenschuldverschreibungen und vergleichbaren Schuldtiteln ausländischen Rechts nicht geschützt. 

    Für Verbindlichkeiten von Banken, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gemäß § 6 der am 18. November 2021 im Vereinsregister eingetragenen Fassung des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert wurden, besteht die Sicherung nach Maßgabe dieser Vorschrift fort. Nach dem 31. Dezember 2022 entfällt dieser Bestandsschutz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht oder auf eine ausländische Zweigniederlassung oder Zweigstelle übertragen wird.
  2. Sicherungsgrenzen

    Maßgebend für die Entschädigung ist die Sicherungsgrenze, die der Bank als Ergebnis der Feststellung des Prüfungsverbands mitgeteilt worden ist und im Internet unter www.bankenverband.de abgerufen werden kann. Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben.

  3. Geltung des Statuts des Einlagensicherungsfonds

    Einzelheiten zum Schutzumfang einschließlich der Sicherungsgrenzen sind im Statut des Einlagensicherungsfonds, insbesondere dessen § 6 geregelt. Das Statut wird auf Verlangen zur Verfügung gestellt und kann auch im Internet unter www.bankenverband.de aufgerufen werden.

  4. Forderungsübergang

    Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über.

  5. Auskunftserteilung

    Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

PSD2: Kontozugriff für Drittdienstleister

Das neue Zahlungsrecht (PSD2) erlaubt Drittdienstleistern (Third Party Provider = TPP) nach Zustimmung des Kunden den Zugriff auf Zahlungskonten. Wir bieten interessierten TPPs eine Sandbox zum Testen dieser Schnittstelle an. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: https://www.bank-verlag.de/psd2-bethmannbank

 

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Entnehmen Sie Informationen hierzu bitte dem Dokument "Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)"​ (PDF 173 KB)

 

Grundsätze und Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Als Bank ist es unser Ziel, Ihnen als Kunden Produkte und Serviceleistungen anzubieten, die Ihre Anforderungen und die von Ihnen erwarteten Standards erfüllen. Daher ist es unser höchster Anspruch, dass Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind. Sollte es dennoch vorkommen, dass Sie eine Beschwerde an uns richten möchten, erfolgt der Dialog mit Ihnen in verständlichen Schritten, damit Sie zeitnah und transparent von uns eine Antwort erhalten. Ihre Beschwerde ist auch eine wichtige Quelle für die permanente Optimierung unserer Servicequalität. Sie wird daher kostenlos von uns individuell, objektiv und angemessen bearbeitet.

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen zur Einreichung und zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens dem folgenden Dokument "Grundsätze des Beschwerdeverfahrens" (PDF 468 KB) .

 

Ombudsmannverfahren

Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ ( www.bankenombudsmann.de ) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten.

 

Europäische Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

 

Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Nutzungsverhältnis der Web-Seiten der Bethmann Bank, einer Marke der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, unterliegt deutschem Recht. Nichtausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.